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Wann ist eine Fassadendämmung Pflicht?

28.06.2022 - Tipps und Tricks

Wann ist eine Fassadendämmung Pflicht?

Seit Ende 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches die Pflichten von Hausbesitzern bei energetischen Themen wie der Fassadendämmung regelt. Das Gesetz ist eine Weiterführung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).

Warum ist Fassadendämmung Teil eines Gesetzes?

Gesetze regeln Rechte und Pflichten und die Fassadendämmung kann wesentlich zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen beisteuern. Es folgen ein paar Zahlen, die verdeutlichen, warum Dämmung (allgemein betrachtet, nicht nur auf Fassaden bezogen) ein wichtiger Faktor ist und es durchaus sinnvoll ist, das Thema gesetzlich zu verankern und zu fördern:

  • Ein Durchschnitts-EFH (Einfamilienhaus) verliert etwa ein Viertel der Heizenergie über die Fassade.
  • Dieser Wert kann bei mehrstöckigen Wohnhäusern bis zu 40 % erreichen.
  • Eine Sanierung aller Wohngebäude in Deutschland allein auf das Niveau der EnEV von 2009 würde eine Energieeinsparung von 357 Milliarden Kilowattstunden bedeuten.
  • Das entspricht etwa 10 % des Primärenergiebedarfs in Deutschland oder knapp zwei Drittel des Gesamtstromverbrauchs in Deutschland.

Was sagt das Gesetz zu Pflichten bei der Fassadendämmung und anderen Nachrüstungen?

Das GEG sieht sogenannte Nachrüstpflichten für alle Mehrfamilienhäuser vor, die nicht den energetischen Standards des Gesetzes entsprechen. Darüber hinaus müssen alle Ein- und Zweifamilienhäuser nachgerüstet werden, sofern die Eigentümer nicht schon seit 2002 oder früher darin wohnen. Das sind die allgemeinen Regelungen, von denen es selbstverständlich Ausnahmen gibt, beispielsweise für denkmalgeschützte Häuser. Verstöße gegen das GEG können unangenehm teuer werden. Der Gesetzgeber verhängt in Einzelfällen Bußgelder bis zu 50.000,- €.

Für Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen demnach keine expliziten Pflichten zur Fassadendämmung oder Heizungsmodernisierung. Trotzdem können auch für sie weiterführende Regelungen greifen, wenn sie eine Sanierung angehen.

 

Fassadensanierung bei älteren Bestandsgebäuden

Für ältere Bestandsgebäude im Ein- und Zweifamilienhaus-Sektor sind unterschiedliche Szenarien zu betrachten und zu bewerten.

  • Marginale Erneuerungen: Wenn beispielsweise nur die Fassade neu gestrichen werden soll oder wenn lediglich die Fenster ausgetauscht werden sollen, gibt es keine Pflichten bezüglich einer zusätzlichen Fassadendämmung.
  • Einzelsanierung: Wenn einzelne Gebäudeteile runderneuert werden, dann sind Dämmmaßnahmen vorzusehen. Im Fall der Fassade bedeutet das, wenn mehr als 10 % der Außenfläche saniert werden, dann wird eine Fassadendämmung zur Pflicht. Maßgeblich sind die U-Werte der Konstruktion, die den Wärmeübergang zwischen Hausinnerem und Außenwelt beschreiben. Für die Stärke der Dämmung gibt das GEG darauf aufbauend Leitwerte vor. Sie liegen typischerweise zwischen 12 und 16 cm.
  • Umfassende Gebäudesanierung: Hier wird abhängig vom Gebäudetyp ein Schwellwert des Primärenergiebedarfs festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Nach diesen Werten berechnen sich Stärke und Umfang der Dämm-Maßnahmen.

Fassadendämmung mitberücksichtigen, wenn Sie die Fassade sanieren

Auch wenn die Pflicht zur Fassadendämmung auf bestimmte Häuser eingegrenzt ist, sollten Sie sich trotzdem überlegen, ob Sie eine Dämmung nicht gleich mitmachen, auch wenn Sie nur marginale Änderungen oder Verschönerungen an Ihrer Fassade vornehmen wollen. Die Kosten für die eigentliche Dämmung sind überschaubar, ein Kostentreiber ist beispielsweise der Gerüstbau. Und so können Sie Synergien ausnutzen, wenn Sie die Dämmung gleich mit angehen. Nicht zu vergessen, der positive Effekt bei Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung. Darüber hinaus gibt es immer wieder Möglichkeiten, sich solche Maßnahmen auch fördern zu lassen, weil der Klimaschutz nun einmal eines der wichtigsten politischen Ziele unserer Zeit darstellt.

 

Noch ein paar Hinweise zum Paragrafendschungel

Wenn Sie eine Fassadendämmung durchführen, gibt es noch ein paar weitere Pflichten, die Sie zu beachten haben. Das kann, muss aber nicht unbedingt direkt mit der Dämmung zusammenhängen, wie die zwei folgenden Punkte zeigen:

  • Bei einer Fassadendämmung besteht die Pflicht, „im System zu bleiben.“ Dämmsysteme werden nämlich zugelassen und sollen nur mit aufeinander abgestimmten Komponenten zum Einsatz kommen. Vor der Markteinführung erhält ein System erst nach kritischer Prüfung die bauaufsichtliche Zulassung. Sollte ein Fachhandwerker Komponenten verschiedener Systeme vermischen, können Schäden entstehen, kann die Ausführung ineffizient sein, können Nachbesserungen oder Gewährleistungsstreitigkeiten drohen. Deswegen sollten Sie die Dämmung nur von Fachbetrieben ausführen lassen, bei denen Sie sicher sind, dass nur ein System zur Anwendung kommt.
  • Eine Fassadendämmung verändert beispielsweise auch den Grundriss Ihres Hauses, was zu weiteren Pflichten führt. Da Energiesparmaßnahmen das höhere politische Gut darstellen, sind solche Änderungen keine echten baurechtlichen Hindernisse, aber eine gezielte Abfrage beim Bauamt darüber, was Sie sonst noch an örtlichen oder Landesvorschriften beachten müssen, schadet sicherlich nicht.

 

Fassadendämmung ist nicht immer Pflicht, aber immer bedenkenswert

Wenn Sie Ihre Fassade oder Ihre Fassadenverkleidung sanieren möchten, dann lohnt es sich immer, auch über eine Fassadendämmung nachzudenken, auch wenn sie keine Pflicht darstellen sollte. Eine Senkung der Heizkosten, ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und die Ausnutzung von Synergien bei den Baukosten, das sind nur einige der Punkte, die die Vorteile einer Fassadendämmung unterstreichen. Denken Sie darüber nach.